my.login

 

Die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) führt die soziale Unfallversicherung für 1,3 Millionen Schüler/Schülerinnen und Studierende durch.
Vom Gesetzgeber sind der AUVA folgende Aufgaben übertragen:
  • Verhütung von Arbeits- und Schülerunfällen und Berufskrankheiten
  • Vorsorge für arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung
  • Vorsorge für Erste Hilfe
  • Unfallheilbehandlung
  • Rehabilitation
  • Entschädigung nach Arbeits- und Schülerunfällen und Berufskrankheiten
  • Forschung nach den wirksamsten Methoden und Mitteln zur Erfüllung
Versichert sind: Schüler/Schülerinnen und Studierende
  • an allgemein bildenden Pflichtschulen
  • an Berufsbildenden Schulen und Akademien
  • an allgemein bildenden höheren Schulen
  • an Schulen der Lehrer- und Erzieherbildung
  • an Universitäten, Kunsthochschulen und theologischen Lehranstalten Fachhochschul-Studiengängen.
Alle Schüler Österreichs sind in der Schule, in Pausen, beim Schulsport, auf dem Schulweg und bei Schulveranstaltungen unfallversichert.