Die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) führt die soziale Unfallversicherung für 1,3 Millionen Schüler/Schülerinnen und Studierende durch.
Vom Gesetzgeber sind der
AUVA folgende
Aufgaben übertragen:
- Verhütung von Arbeits- und Schülerunfällen und Berufskrankheiten
- Vorsorge für arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung
- Vorsorge für Erste Hilfe
- Unfallheilbehandlung
- Rehabilitation
- Entschädigung nach Arbeits- und Schülerunfällen und Berufskrankheiten
- Forschung nach den wirksamsten Methoden und Mitteln zur Erfüllung
Versichert sind: Schüler/Schülerinnen und Studierende
- an allgemein bildenden Pflichtschulen
- an Berufsbildenden Schulen und Akademien
- an allgemein bildenden höheren Schulen
- an Schulen der Lehrer- und Erzieherbildung
- an Universitäten, Kunsthochschulen und theologischen Lehranstalten
Fachhochschul-Studiengängen.
Alle Schüler Österreichs sind in der Schule, in Pausen, beim Schulsport, auf dem Schulweg und bei Schulveranstaltungen unfallversichert.